Berufsbetreuer werden – Registrierungsverfahren
Um als Berufsbetreuer tätig zu werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen nach der BtRegV – „Betreuerregistrierungsverordnung vom 13. Juli 2022 (BGBl. I S. 1154)“ erfüllt sein. Zuständig hierfür ist die Betreuungsbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis. Die wesentlichen Punkte zählen wir hier auf für Sie:
Sachkunde, Sachkundenachweis
persönliche Eignung (Gespräch Betreuungsbehörde)
Schriftliche Erklärung, ob ein Insolvenz- oder Strafverfahren anhängig ist
Schriftliche Erklärung, ob in den letzten drei Jahren die Registrierung
als Betreuer zurückgenommen oder widerrufen worden ist
als Betreuer zurückgenommen oder widerrufen worden ist
Mitteilung des geplanten zeitlichen Umfangs der Tätigkeit und
der Organisationsstruktur
der Organisationsstruktur
Führungszeugnis und Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

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